Beweissicherung & Monitoring
Ziel der Beweissicherung ist es, eine Unterscheidung zwischen Bestandsschäden und neu hinzugekommenen Schäden zu ermöglichen. So lassen sich ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche zurückweisen.
Geodätische Beweissicherung: Überwachungsvermessung
Hierbei handelt es sich um Vermessungen zur Überwachung technischer Objekte (Bauwerke, Maschinenanlagen ...) und natürlicher Objekte (Böschungen, Rutschhänge ...). Sie dienen dazu, Bewegungen und Verformungen dieser Objekte zu erfassen sowie deren Zustand zu dokumentieren. Überwachungsvermessungen sind kurz- oder mittelfristig auf die Abwehr von Gefahren auszurichten, welche von den zu überwachenden Objekten ausgehen können. Frühzeitiges Erkennen von Bewegungen und Verformungen erleichtert außerdem die Instandhaltung und Bestandssicherung von Bauwerken, Anlagen und natürlichen Gebilden.
Je nach den individuellen Anforderungen an die Überwachung erstellt ATRIGON für Sie ein Messkonzept oder -programm. Zur Identifizierung unterschiedlicher Bewegungen und Verformungen setzt ATRIGON entsprechend der technischen und örtlichen Gegebenheiten bedarfsgerechte Messtechnik und -sensorik ein. Hierfür kommen unter anderem präzise Nivelliere, Tachymeter, Scanner, Laser, Schlauchwaagen-Messsysteme, Neigungssensoren und Rissmonitore infrage.
Geodätische Beweissicherung: Monitoring
Unter einem automatischen Deformationsmonitoring versteht man die fortlaufende messtechnische Überwachung von Bauwerken. Im Fall der Überschreitung vorab festgelegter Grenzwerte können die Verantwortlichen automatisch per SMS oder E-Mail informiert werden. Alternativ lässt sich direkt vor Ort eine Alarmmeldung auslösen. Zusätzlich sind die Ergebnisse der permanenten Überwachungsmessung in Echtzeit auf einer Onlineplattform darstellbar – und so zum Beispiel für die Bauleitung zur weiteren Analyse und Beurteilung zugänglich.
Bautechnische Beweissicherung: optische Beweissicherung
Ein Baugutachter nimmt vor Beginn einer Baumaßnahme eine umfangreiche Sichtprüfung des Objektes für Sie vor. Die Gesamtheit tatsächlich vorhandener Funktionen, Eigenschaften oder Merkmale wird fotografisch dokumentiert und schriftlich festgehalten. Anhand dieses sogenannten „selbstständigen Beweissicherungsverfahrens“ lässt sich im Streitfall nachweisen, dass Schäden an Gebäuden nicht durch Ihre Baumaßnahme verursacht wurden, sondern schon vorhanden waren. Diese Leistung bietet Ihnen ATRIGON in Zusammenarbeit mit seinen Partnerbüros an.